Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.07.2000

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.08.2000 - 2 Ws 196/00   

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https://dejure.org/2000,7404
OLG Düsseldorf, 03.08.2000 - 2 Ws 196/00 (https://dejure.org/2000,7404)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.08.2000 - 2 Ws 196/00 (https://dejure.org/2000,7404)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. August 2000 - 2 Ws 196/00 (https://dejure.org/2000,7404)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeitsstreit zwischen zwei Gerichten; Vorlagebeschluß; Anrufung eines gemeinschaftlichen oberen Gerichts; Absehung vom Vorlagebeschluß; Vorlage der Rechtssache zur Entscheidung; Zuständigkeitsstreit

  • Judicialis

    StPO § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 14
    Anforderungen an die Form der Anrufung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts im Zuständigkeitsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 609
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.11.1957 - 2 ARs 143/57
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2000 - 2 Ws 196/00
    Zwar kann von einem förmlichen Vorlagebeschluß dann abgesehen werden, wenn das vorlegende Gericht nach der Gerichtsverfassung aus einem Richter besteht (vgl. insoweit BGHSt 11, 56, 58 = NJW 1958, 229; BGHSt 11, 116, 117, LR-Wendisch, 25. Aufl., § 14 StPO Rdnr.8).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.1989 - 3 Ws 536/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2000 - 2 Ws 196/00
    Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, daß das Einzelmitglied einer Kammer von den übrigen Mitgliedern des Spruchkörpers in seiner Meinungsbildung beeinflußt oder gar überstimmt und ein anderes Ergebnis erzielt wird (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf JMBl NW 1990, 35, 36 = StV 1990, 125, 126; OLG Koblenz LRE 14, 220, 221; KK-Pfeiffer, 4. Aufl., 14 StPO Rdnr. 2; KK-Hannich, aaO, § 121 GVG Rdnr. 39; LR-Wendisch, aaO, § 14 StPO Rdnr. 7; LRSchäfer/Harms, 24. Aufl., § 121 GVG Rdnr. 74).
  • BGH, 13.12.1957 - 2 ARs 188/57
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2000 - 2 Ws 196/00
    Zwar kann von einem förmlichen Vorlagebeschluß dann abgesehen werden, wenn das vorlegende Gericht nach der Gerichtsverfassung aus einem Richter besteht (vgl. insoweit BGHSt 11, 56, 58 = NJW 1958, 229; BGHSt 11, 116, 117, LR-Wendisch, 25. Aufl., § 14 StPO Rdnr.8).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2000 - 3 BJs 15/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17157
BGH, 12.07.2000 - 3 BJs 15/00 (https://dejure.org/2000,17157)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2000 - 3 BJs 15/00 (https://dejure.org/2000,17157)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2000 - 3 BJs 15/00 (https://dejure.org/2000,17157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 609
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.2000 - 3 BJs 47/99

    Zuständigkeit des Generalbundesanwalts zur Verfolgung rechtsextremistischer

    Auszug aus BGH, 12.07.2000 - 3 BJs 15/00
    Der Senat kann für die Beschwerdeentscheidung offen lassen, ob ein Staatsschutzdelikt vorliegt, für das nach Art. 96 Abs. 5 GG, § 120 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a) GVG, § 102 JGG die Strafgerichtsbarkeit des Bundes gegeben ist, und ob daher das Oberlandesgericht unter Berufung auf den Beschluß des Senats vom 12. Januar 2000 - StB 15/99 - (BGH NJW 2000, 1583 ff.) seine erstinstanzliche Zuständigkeit im Ergebnis zu Recht bejaht hat; der Senat hat in jenem Beschluß nachdrücklich auf die Besonderheiten der im dortigen Verfahren gegebenen Tatumstände hingewiesen und betont, daß deshalb der unbestimmte Rechtsbegriff der "besonderen Bedeutung des Falles" in noch vertretbarer Weise angenommen worden ist.
  • BGH, 01.02.1980 - StB 3/80
    Auszug aus BGH, 12.07.2000 - 3 BJs 15/00
    Ob auch bei Zweifeln am Vorliegen eines Staatsschutzdelikts der Beschwerderechtszug zum Bundesgerichtshof gegeben ist (vgl. BGHSt 29, 200, 202), kann offen bleiben.
  • OLG Jena, 13.07.2000 - 1 St 1/00
    Auszug aus BGH, 12.07.2000 - 3 BJs 15/00
    Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluß des Thüringer Oberlandesgerichts Jena vom 23. Mai 2000 - 1 St 1-3/00 - wird verworfen.
  • BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01

    Beschlagnahmeverbot; Verwertungsverbot; Recht auf konkrete und angemessene

    Wegen der bei ihm anhängigen Anklage war das mit der Sache befaßte Gericht für die Entscheidung über den Beschlagnahmeantrag zuständig (BGHSt 27, 253; BGH NStZ 2000, 609; G. Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 98 Rdn. 8; Nack, in KK 4, Aufl. § 98 Rdn. 8; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 98 Rdn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 375/01

    Dinglicher Arrest; Abschluss des Verfahrens; Sicherungsbedürfnis; Geltendmachung

    Indessen wäre - unabhängig von der Frage, ob insoweit § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB entgegensteht - dafür ein neuer Antrag der Staatsanwaltschaft erforderlich, über den nach Anklageerhebung das mit der Sache befasste Gericht zu befinden hat (vgl. BGH NStZ 00, 609; OLG Hamburg JR 1985, 300; RGSt 54, 165, 167).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 376/01

    Dinglicher Arrest; Abschluss des Verfahrens; Sicherungsbedürfnis; Geltendmachung

    Indessen wäre - unabhängig von der Frage, ob insoweit § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB entgegensteht - dafür ein neuer Antrag der Staatsanwaltschaft erforderlich, über den nach Anklageerhebung das mit der Sache befasste Gericht zu befinden hat (vgl. BGH NStZ 00, 609; OLG Hamburg JR 1985, 300; RGSt 54, 165, 167).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 377/01

    Dinglicher Arrest; Abschluss des Verfahrens; Sicherungsbedürfnis; Geltendmachung

    Indessen wäre - unabhängig von der Frage, ob insoweit § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB entgegensteht - dafür ein neuer Antrag der Staatsanwaltschaft erforderlich, über den nach Anklageerhebung das mit der Sache befasste Gericht zu befinden hat (vgl. BGH NStZ 00, 609; OLG Hamburg JR 1985, 300; RGSt 54, 165, 167).
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